Skip to main content

Eine aktuelle Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) auf Basis von Daten der Deutschen Rentenversicherung lässt aufhorchen: Von den Babyboomer-Jahrgängen, die ihre gesetzliche Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, ging mehr als jeder zweite Altersrentner vorzeitig in Rente. Zum 31. Dezember 2024 bezogen insgesamt sechs Millionen Babyboomer eine Altersrente. Rund 1,1 Millionen von ihnen hatten ihre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.

Frührente ist damit bei den älteren Babyboomer-Jahrgängen längst kein Ausnahmefall mehr. Doch welche Möglichkeiten gibt es, welche Abschläge drohen – und was könnte die geplante Rentenreform verändern? Hier sind die fünf wichtigsten Fakten.

Frührente in Zahlen: Wie viele wirklich früher gehen

Beim Jahrgang 1957 lag der Anteil der vorzeitig Verrenteten bei 53,2 Prozent. Beim Jahrgang 1958 liegt er nach Angaben des IW noch höher. Ein endgültiger Vergleich ist allerdings erst möglich, wenn der gesamte Jahrgang die Regelaltersgrenze erreicht hat – zum Datenstichtag traf das erst auf elf Geburtsmonate des Jahrgangs 1958 zu. Klar ist damit: Bei den bereits vollständig ausgewerteten Jahrgängen ist der vorzeitige Renteneintritt inzwischen häufiger als der Eintritt zur Regelaltersgrenze.

Warum so viele die Frührente wählen

Zwei rentenrechtliche Entwicklungen haben den Trend zum früheren Renteneintritt zusätzlich verstärkt. Erstens die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte: Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht und die für seinen Geburtsjahrgang geltende Altersgrenze erfüllt, kann vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Zweitens der vollständige Wegfall der Hinzuverdienstgrenze zu Beginn des Jahres 2023. Seitdem dürfen vorgezogene Altersrentnerinnen und -rentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass das Einkommen mit der Rente verrechnet wird.

Daneben wiegen persönliche Gründe oft mindestens ebenso schwer: Gesundheit, berufliche Belastung, Arbeitslosigkeit, familiäre Verpflichtungen oder betriebliche Angebote zum früheren Ausstieg. Die finanziellen Anreize erklären den Trend also mit, aber nicht allein.

Das verändert die Rechnung grundlegend: Rente und Erwerbseinkommen schließen sich nicht mehr aus. Wer möchte, kann Rente beziehen und weiterarbeiten – laut IW nutzt ein wachsender Teil der vorzeitig Verrenteten diese Möglichkeit. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag „Arbeiten im Alter und zur Aktivrente 2026“. Die Aktivrente bietet seit diesem Jahr zusätzliche steuerliche Vorteile für Erwerbstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus.

  Wichtig: Unbegrenzter Hinzuverdienst bedeutet lediglich, dass die Altersrente nicht wegen des zusätzlichen Einkommens gekürzt wird. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge können trotzdem anfallen – wer vor der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, zahlt in der Regel weiterhin Rentenversicherungsbeiträge.

Was die Frührente kostet: die Abschläge

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht und eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nimmt, muss für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze einen dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen. Bei vier Jahren früherem Eintritt sind das dauerhaft 14,4 Prozent weniger Rente, und zwar lebenslang. Das IW beobachtet, dass sich seit 2020 ein wachsender Anteil bewusst für diesen Weg entscheidet und die Abschläge in Kauf nimmt.

Gut zu wissen: Abschläge lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen durch freiwillige Ausgleichszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen. Eine kostenlose Beratung der DRV klärt, ob sich das im Einzelfall lohnt.

Was die geplante Reform ändern könnte

Der Trend zur Frührente ist einer der Gründe, warum die Alterssicherungskommission gegensteuern will. Zu den Empfehlungen gehört, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen und einen vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen auf höchstens drei Jahre vor der Regelaltersgrenze zu begrenzen. Wichtig: Das sind bislang Empfehlungen, kein geltendes Recht. Was das im Detail bedeutet, haben wir in unserem Beitrag zur Rentenreform 2026 eingeordnet.

Der politische Stand ist inzwischen etwas konkreter: Der Koalitionsausschuss hat angekündigt, die Empfehlungen zügig gesetzlich umzusetzen; das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Übergangsfristen und Details können sich im parlamentarischen Verfahren aber noch verändern.

Frührente: Was Sie jetzt prüfen sollten

  • Versicherungsjahre zählen: Prüfen Sie in Ihrem Rentenkonto, wie viele Versicherungsjahre Sie tatsächlich haben – angerechnet werden mehr Zeiten als viele denken.
  • Abschläge durchrechnen: 0,3 Prozent pro Monat klingen wenig, wirken aber lebenslang. Die DRV rechnet Ihnen die Varianten kostenlos vor.
  • Hinzuverdienst mitdenken: Seit 2023 gibt es keine Verdienstgrenze mehr. Teilzeit plus vorgezogene Rente kann eine attraktive Kombination sein.
  • Reformpläne beobachten: Wer in den kommenden Jahren gehen will, sollte die Gesetzgebung im Blick behalten.
  • Nicht nur rechnen: Gesundheit, Familie und der Wunsch nach neuen Projekten gehören genauso in die Entscheidung wie die Zahlen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch sind die Abschläge bei der Frührente?

0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Bezugs, also 3,6 Prozent pro Jahr. Bei vier Jahren sind es 14,4 Prozent – dauerhaft.

Gibt es eine abschlagsfreie Frührente?

Ja, für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren. Genau diese Regelung steht allerdings zur Disposition: Die Alterssicherungskommission empfiehlt, sie abzuschaffen.

Darf ich neben der vorgezogenen Rente arbeiten?

Ja. Seit 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten vollständig entfallen. Sie können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente deswegen gekürzt wird. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge können jedoch weiterhin anfallen.

Kann ich nach 45 Versicherungsjahren automatisch mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?

Nein. Die Bezeichnung „Rente mit 63“ ist inzwischen irreführend. Neben den 45 Versicherungsjahren muss die für den jeweiligen Geburtsjahrgang geltende Altersgrenze erreicht sein. Für 1964 und später Geborene ist die abschlagsfreie Rente frühestens mit 65 möglich.

Fazit: Eine Entscheidung mit Ansage

Dass bei den älteren Boomer-Jahrgängen mehr als jeder Zweite vorzeitig geht, verändert das Bild vom Ruhestand. Der vorzeitige Renteneintritt ist dabei nicht automatisch ein vollständiger Rückzug aus dem Arbeitsleben: Ein wachsender Teil kombiniert die Rente mit weiterer Erwerbstätigkeit. Wichtig ist, die Entscheidung mit offenen Augen zu treffen – die eigenen Versicherungsjahre kennen, die Abschläge durchrechnen und die kommenden Reformen im Blick behalten. Wer das tut, gestaltet seinen Übergang selbst, statt ihn nur zu erleben.

Quellen

Institut der deutschen Wirtschaft (IW): „1,1 Millionen Babyboomer bezogen im Jahr 2024 vorzeitig eine Rente“, IW-Kurzbericht Nr. 46, 16.07.2026 (Schüler/Seele). iwkoeln.de
IW: „Wegfall der Hinzuverdienstgrenze – Wie hat sich das Renteneintrittsverhalten seit 2023 verändert?“, IW-Report Nr. 29, 19.06.2026. iwkoeln.de
Bundesregierung: „FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission“. bundesregierung.de [

  Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung.

Hinterlassen Sie einen Kommentar